
Datenschutz Tips
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Tipps und Informationen zum Thema
Datenschutz
Jährliche Unterweisung?
Laut der DSGVO besteht für den Verantwortlichen eines Unternehmens keine explizite Pflicht, die Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen. So kann pauschal auch erstmal kein Bußgeld verhangen werden, wenn keine Schulung im Datenschutz durchgeführt wurde. Wenn es jedoch zu einer Datenpanne oder einem Datenschutzverstoß kommt, weil die Mitarbeiter nicht über die Verordnung und deren Inhalte unterrichtet und somit das Thema Datenschutz sensibilisiert wurden, kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
Daraus ergibt sich für den Verantwortlichen eine indirekte Pflicht zur Datenschutzschulung der Mitarbeiter, um die Einhaltung der Datenschutzverordnung in seinem Unternehmen zu gewährleisten (vgl. z.B. Art. 32 Abs. 4 DSGVO).
Die Mitarbeiterschulung im Datenschutz ist also eine Präventivmaßnahme.
Wir stellen Ihnen für diese Aufgabe einen kostenlosen Einweisungs-Lehrgang zur Verfügung und wünschen Ihnen viel Erfolg.
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